Gartenplanung

Wann benötigt man für ein Gartenhaus einen Energieausweis?

Wann benötigt ein Gartenhaus einen Energieausweis
Gartenplanung: Der Energieausweis ist für viele Gebäude in Deutschland längst ein fester Bestandteil bei Verkauf, Vermietung oder Neubau. Doch wie sieht es mit kleineren Bauwerken aus – insbesondere mit Gartenhäusern? Viele Eigentümer fragen sich, ob auch für ein Gartenhaus ein Energieausweis erforderlich ist oder ob hier Ausnahmen gelten. Die Antwort lautet: Es kommt darauf an. In diesem Artikel erfährst du detailliert, wann ein Energieausweis für ein Gartenhaus notwendig ist, wann nicht und welche Sonderfälle es gibt.

Was ist ein Energieausweis und wozu dient er?

Der Energieausweis bewertet die energetische Qualität eines Gebäudes. Er gibt Auskunft darüber,
  • wie hoch der Energiebedarf oder -verbrauch ist,
  • welche Effizienzklasse das Gebäude hat (A+ bis H),
  • welche Heiztechnik genutzt wird,
  • und wie hoch die CO₂-Emissionen sind.
Rechtsgrundlage ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und den Energieverbrauch von Gebäuden langfristig zu senken.
Grundsätzlich gilt:

Für beheizte oder klimatisierte Gebäude, die regelmäßig von Menschen genutzt werden, ist ein Energieausweis erforderlich, wenn sie verkauft, vermietet oder verpachtet werden. 

Zählt ein Gartenhaus überhaupt als Gebäude?

Ja – ein Gartenhaus kann rechtlich als Gebäude gelten, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Entscheidend sind dabei vor allem:
Größe
Nutzung
Beheizung
Dauerhafter Aufenthalt

Ein klassisches Gartenhaus als Geräteschuppen oder Sommersitzplatz ist energetisch und rechtlich anders zu bewerten als ein bewohnbares Garten- oder Ferienhaus.

Wann ist kein Energieausweis für ein Gartenhaus nötig?

In den meisten Fällen benötigt man keinen Energieausweis für ein Gartenhaus. Das gilt insbesondere dann, wenn eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt sind:
  • Unbeheiztes Gartenhaus
  • Ist das Gartenhaus nicht beheizt (keine Heizung, kein Kamin, keine Wärmepumpe), besteht keine Energieausweispflicht – unabhängig von der Größe.
  • Kleine Nutzfläche unter 50 m²
  • Nach § 79 GEG sind Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche von der Energieausweispflicht ausgenommen, sofern sie nicht regelmäßig beheizt oder gekühlt werden.
Typische Beispiele sind Geräteschuppen, Lauben in Kleingartenanlagen und einfache Gartenhäuser zur saisonalen Nutzung.

Keine Wohn- oder Arbeitsnutzung

Wird das Gartenhaus nicht zum Wohnen oder Arbeiten genutzt, sondern nur zur Lagerung, als Hobbyraum ohne Heizung oder als gelegentlicher Aufenthaltsort im Sommer, ist ebenfalls kein Energieausweis erforderlich.

Wann benötigt man für ein Gartenhaus einen Energieausweis?

Ein Energieausweis wird dann notwendig, wenn das Gartenhaus funktional einem Wohngebäude ähnelt, wie bei einem beheizten Gartenhaus. Sobald ein Gartenhaus dauerhaft beheizt wird (z. B. mit Elektroheizung, Infrarotheizung, Ofen oder Fußbodenheizung), greift das Gebäudeenergiegesetz.Machen Sie hier einen Energieausweis Online Check, um herauszufinden, ob für das Gartenhaus ein Energieausweis erforderlich ist!

Beheizung ist eines der wichtigsten Kriterien für die Energieausweispflicht.

Nutzung als Wohn-, Gäste- oder Ferienhaus
Wird das Gartenhaus genutzt als:
  • Gästehaus,
  • Ferienhaus,
  • Wochenendhaus,
  • Homeoffice oder Atelier,
und ist es beheizt, ist ein Energieausweis erforderlich, spätestens bei:

Verkauf,
Vermietung,
Verpachtung.
Nutzfläche über 50 m²
Hat das Gartenhaus mehr als 50 m² Nutzfläche und wird es beheizt, ist ein Energieausweis zwingend vorgeschrieben, auch wenn es nicht dauerhaft bewohnt wird.
Sonderfall: Gartenhäuser in Kleingartenanlagen
In Kleingartenanlagen nach dem Bundeskleingartengesetz gelten besondere Regeln:
Dauerhaftes Wohnen ist dort meist verboten.
Gartenlauben dürfen in der Regel nicht dauerhaft beheizt werden.
Die Größe ist oft auf ca. 24 m² begrenzt.

In der Praxis ist hier fast nie ein Energieausweis erforderlich, da die Voraussetzungen des GEG nicht erfüllt sind.
Neubau eines Gartenhauses: Energieausweis notwendig?
Auch hier gilt: Nicht automatisch.
Ein unbeheizter Neubau → kein Energieausweis
Ein beheiztes Gartenhaus mit Wohncharakter → Energieausweis erforderlich

Zusätzlich müssen bei beheizten Neubauten unter Umständen auch energetische Mindestanforderungen des GEG eingehalten werden – etwa zur Dämmung oder Anlagentechnik.

Welche Art von Energieausweis kommt infrage?

Falls ein Energieausweis benötigt wird, gibt es zwei Varianten:
Bedarfsausweis: basiert auf Bauweise und Technik (häufig bei Neubauten)
Verbrauchsausweis: basiert auf gemessenem Energieverbrauch (nur bei bestehender Nutzung)

Für kleine, beheizte Gartenhäuser wird in der Praxis meist ein Bedarfsausweis erstellt, da oft keine ausreichenden Verbrauchsdaten vorliegen.

Was droht bei fehlendem Energieausweis?

Wer trotz Pflicht keinen Energieausweis vorlegt, riskiert: 
Bußgelder bis zu 10.000 Euro,
Probleme beim Verkauf oder bei der Vermietung,
rechtliche Auseinandersetzungen mit Käufern oder Mietern.

Fazit: Energieausweis fürs Gartenhaus – selten, aber möglich
Die meisten Gartenhäuser benötigen keinen Energieausweis.

Er wird erst dann relevant, wenn das Gartenhaus beheizt ist, eine Nutzfläche über 50 m² hat und als Wohn- oder Aufenthaltsraum genutzt wird.

Merksatz:
Je näher das Gartenhaus einem Wohngebäude kommt, desto wahrscheinlicher wird die Energieausweispflicht.

Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
Foto: Pixabay / CCO Public Domain / petrafaltermaier

 
 

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